Im Bildungsgang Vollzeit-Kolleg (ab dem 1. Semester) und in den anderen Bildungsgängen (ab 4. Semester) ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz auch BAföG genannt, in der Regel möglich.
Die Förderung ist in der Höhe elternunabhängig und darlehensfrei.
Für voll selbstversicherte Studierende des WBK gelten folgende Förderhöchstsätze:
Leistung | Betrag |
BAföG-Grundbetrag |
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KV- und PV-Zuschlag |
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Im Bildungsgang Abendrealschule ist eine Förderung durch Schüler- BAföG ab dem 3. Semester möglich. Diese Förderung ist elternabhängig, nicht rückzahlungspflichtig und darlehensfrei. Nähere Informationen s.u.
Wichtige Informationen zum BAföG im Überblick:
maximaler Förderungssatz |
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Kindergeld |
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Nebenverdienst |
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Verbindliche Auskünfte |
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Weitere Informationen | |
Infovideo |
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