Im Bildungsgang Vollzeit-Kolleg (ab dem 1. Semester) und in den anderen Bildungsgängen (ab 4. Semester) ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz auch BAföG genannt, in der Regel möglich.
Die Förderung ist in der Höhe elternunabhängig und darlehensfrei.
Für voll selbstversicherte Studierende des WBK gelten folgende Förderhöchstsätze:
Leistung Betrag
BAföG-Grundbetrag
  • 446 € (keine eigene Wohnung)
  • 716 € (mit eigener Wohnung)
KV- und PV-Zuschlag
  • 86 € (bei eigener Versicherung)
Stand: 06/2020; Beträge gerundet, alle Angaben ohne Gewähr !
Im Bildungsgang Abendrealschule ist eine Förderung durch Schüler- BAföG ab dem 3. Semester möglich. Diese Förderung ist elternabhängig, nicht rückzahlungspflichtig und darlehensfrei. Nähere Informationen s.u.
Wichtige Informationen zum BAföG im Überblick:
maximaler Förderungssatz
  • Mit der obigen Tabelle ergibt sich also ein maximaler Föderungssatz von 832 €.
Kindergeld
  • Das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet.
Nebenverdienst
  • Ein Nebenverdienst (Brutto) bis zu monatlich 450 € bzw. jährlich 5400 € ist möglich.
Verbindliche Auskünfte
  • Verbindliche Auskünfte erteilt nur das Amt für soziale Angelegenheiten (A 50 ; 50.6 - Ausbildungsförderung) der StädteRegion Aachen
    Zollernstrasse 10, 52070 Aachen, Raum 504, 507 bis 509 (5. Etage)
Weitere Informationen
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